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Der SVV unter Corona
Liebe SVV-Mitglieder,
wie in jedem Jahr erfolgt Anfang März der Bankeinzug der Mitgliederbeiträge 2021.
Mit den Mitgliederbeiträgen wird das Eigenleben des Vereins in finanzieller Form erst ermöglicht und Kosten für unser Sportgelände, Verbandsbeiträge, Versicherungen, Vereinsverwaltung etc. gedeckt. Dieser Vereinsbeitrag ist prinzipiell an keine konkrete Gegenleistung gebunden, sondern wird durch die Vereinssatzung als Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Organisation definiert. Diese Satzung haben sich die Mitglieder selbst gegeben. Eine Erstattung oder Kürzung der Mitgliederbeiträge ist rechtlich nicht möglich.
Das Präsidium und die Geschäftsführung des SV Vaihingen bedanken sich sehr herzlich bei allen Mitgliedern, die uns die Treue gehalten haben und bei allen, die den Verein fördern und stützen. Bitte bleibt alle gesund.